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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/98
§§: GewStG-DDR § 10 Abs. 4, GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Deutsche Demokratische Republik, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Gründung, Organ
Rechtsfrage: 1. Ist eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft in den neuen Bundesländern für 1990 auch ohne gesetzliche Regelung anzuerkennen? - 2. Wie ist der Gewerbeertrag einer im Laufe des Kalenderjahrs im Beitrittsgebiet neu gegründeten GmbH zu berechnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.02.1998
Vorinstanz/AZ: II 219/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.1999
Erledigungs-Az: I R 38/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 78