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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 40/05
§§: ErbStG § 14, StraBEG § 8 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vorerwerb, Strafbefreiung, Zusammenrechnung, Steuerhinterziehung, Steueramnestie
Rechtsfrage: Zusammenrechnung strafbefreiend erklärter Vorerwerbe mit späteren Erwerben (§ 14 ErbStG): Sind die innerhalb des Amnestiezeitraums strafbefreiend nacherklärten Schenkungen als frühere Erwerbe mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG zusammenzurechnen? Bewirkt § 8 Abs. 1 Satz 1 StraBEG nur, dass eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben nicht erfolgt, weil die Steuer erloschen ist? Eine Zusammenrechnung der nacherklärten Erwerbe mit späteren Erwerben werde dadurch aber nicht ausgeschlossen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.07.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 1884/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2006
Erledigungs-Az: II R 40/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 82