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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 3/15 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Berechtigter, Haushaltsaufnahme, Großeltern
Rechtsfrage: Hat eine arbeitslose polnische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland für ihre in Polen studierende und dort im Haushalt der Großeltern lebende Tochter gemäß Art. 67 VO (EG) Nr. 883/2004 Anspruch auf Kindergeld oder sind die Großeltern gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 03.12.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 1270/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2016
Erledigungs-Az: III R 3/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 3/15 ist durch Beschluss vom 27.4.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 19 05
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