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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-307/97 (EuGH)
§§: EWG-Vertrag Art. 58, EWG-Vertrag Art. 52
Schlagwörter Schachtelprivileg, Betriebsstätte, Doppelbesteuerung, Körperschaftsteuer, Dividende
Rechtsfrage: 1. Ist es mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit Art. 52 i.V.m. Art. 58 EWG-Vertrag vereinbar, daß einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht unter den gleichen Voraussetzungen das Schachtelprivileg für Dividenden aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat gewährt wurde wie Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland?- 2. Ist es mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit Art. 52 i.V.m. Art. 58 EWG-Vertrag vereinbar, daß bei einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat die in einem Drittstaat vom Gewinn einer dort ansässigen Tochtergesellschaft der in Deutschland gelegenen Betriebsstätte erhobene Steuer nicht unter den gleichen Voraussetzungen auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet wurde wie bei Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland? 3. Ist es mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit Art. 52 i.V.m. Art. 58 EWG-Vertrag vereinbar, daß einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht unter den gleichen Voraussetzungen das vermögensteuerliche Schachtelprivileg gewährt wird wie Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.06.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 4342/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1056
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.09.1999
Erledigungs-Az: Rs C-307/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 22 25