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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 63/96
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Steuerberechnung, Steuerbegünstigung
Rechtsfrage: Umfang der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides: Ist die Änderung eines Folgebescheides gem. § 175 Abs.1 Nr.1 AO 1977 möglich, wenn die Steuer für bereits mitgeteilte Einkünfte, die gem. der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken begünstigt sind, nicht nach dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren sondern nach § 34 Abs.1 EStG berechnet wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.09.1995
Vorinstanz/AZ: 9 K 284/91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2000
Erledigungs-Az: X R 63/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 05