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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 41/97
§§: AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einspruchsentscheidung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Einspruchsentscheidung kein Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 AO 1977 - § 171 Abs. 10 AO 1977 in Fällen, in denen eine Einspruchsentscheidung lediglich den angegriffenen Feststellungsbescheid bestätigt (Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet), unanwendbar oder setzen ESt 4-Mitteilungen, die nach Erlaß einer solchen Einspruchsentscheidung ergehen, die Jahresfrist des § 171 Abs. 10 AO erneut in Gang mit der Folge, daß eine Änderung des ESt-Folgebescheids gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (hier: in bezug auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) eröffnet wird? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.04.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 1873/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1079
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.1999
Erledigungs-Az: IX R 41/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 04 34