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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 1/14 (BFH)
§§: AO § 146 Abs. 2 b, AO § 5
Schlagwörter Verzögerungsgeld, Ermessen, Änderung
Rechtsfrage: Ist im Falle einer Änderung der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes lediglich der den bei dessen erstmaligen Festsetzung verwirklichte oder aber der auf den im Zeitpunkt der jüngsten Verwaltungsentscheidung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand des behördlichen Ermessens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 11.09.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1236/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 67
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision