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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-234/09 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 204, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 92, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 96, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 1, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 4
Schlagwörter EG, EU, Zollkodex, Zollschuld, Entstehung, Versandverfahren, Ware, Einfuhr
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 204 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. den Art. 92 und 96 sowie i.V.m. Art. 1 und Art. 4 Nrn. 9 und 10 der VO (EWG) Nr. 2913/92 dahin auszulegen, a) dass eine Zollschuld entsteht, wenn ein Versandverfahren für Waren, die nicht körperlich existieren, von einem zugelassenen Versender durch einen Fehler im NCTS System eingeleitet wird und wenn das Versandverfahren infolgedessen danach nicht ordnungsgemäß beendet werden kann, oder dahin, b) dass keine Zollschuld entsteht, da das Versandverfahren davon nur auf körperlich existierende Waren anzuwenden ist, so dass die fehlerhafte Generierung eines Versandvorgangs im NCTS System für Waren, die nicht körperlich existieren, nicht zur Erhebung von Zöllen führt? - 2. Falls Frage 1a bejaht wird, sind dann die Begriffe "Einfuhr von Waren" in Art. 4 Nr. 10 und "Waren" in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 2913/92 so auszulegen, dass der Begriff sowohl körperlich existierende Waren als auch Waren umfasst, die nicht körperlich existieren?
Vorinstanz: Vestre Landsret (Dänemark)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 205 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2010
Erledigungs-Az: Rs C-234/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 16