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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/15 (BFH)
§§: VO (EG) Nr. 639/2003, VO (EG) Nr. 1/2005
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Rinder, Tierschutz, Rechtliches Gehör, EG, EU
Rechtsfrage: Ablehnung der beantragten Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Transport. Ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen objektive und konkrete Umstände, dass während des Transports gegen tierschutzrechtliche Vorschriften (Einhaltung der Ruhezeit) verstoßen worden ist? - (Feststellungslast: Divergenz zu VII R 40/10?) - Ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen? - Verletzung rechtlichen Gehörs, weil das FG keinen Hinweis auf den mangelnden Beweiswert einer für den Ausgang des Rechtsstreits wesentlichen Urkunde gegeben hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.08.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 84/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 22 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2016
Erledigungs-Az: VII R 14/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 81