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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 16/03 |
| §§: | AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 124 Abs. 2, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 155 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Aufhebungsbescheid, Bestandskraft, Aufhebung |
| Rechtsfrage: | Beseitigt die Aufhebung eines Steuerbescheides dessen Rechtswirkungen endgültig und abschließend (hier: sind aufgehobene Schenkungsteuerbescheide mit der Aufhebung der Aufhebungsverfügung wieder in Kraft getreten)? Unterschiede zwischen formeller und materieller Bestandskraft der Aufhebungsverfügung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 19.12.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2618/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.12.2004 |
| Erledigungs-Az: | VII R 16/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 88 |