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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-888/19 P (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1225/2009
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Einfuhr, Antidumpingzoll
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 Rs T-586/14 RENV: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den zweiten Teil des im ersten Rechtszug geltend gemachten ersten Klagegrundes, wie im angefochtenen Urteil erneut für unbegründet erklärt, zurückzuweisen; - über die Begründetheit des zweiten Teils des im ersten Rechtszug geltend gemachten ersten Klagegrundes, wie im angefochtenen Urteil erneut festgestellt, selbst zu entscheiden; - die Sache zur Entscheidung über die Rechtsverstöße betreffenden übrigen Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen und - der Klägerin ihre Kosten und Aufwendungen für dieses Verfahren sowie die Kosten und Aufwendungen für das Verfahren im ersten Rechtszug und das Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-586/14 RENV
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 45 S. 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.12.2021
Erledigungs-Az: Rs C-884/19 P und C-888/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 25