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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9, AO § 162
Schlagwörter Pensionszusage, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Schätzung, Einnahmeüberschussrechnung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten
Rechtsfrage: 1. Hält die der Ehefrau des Klägers im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage einem Fremdvergleich stand (Streitjahre 2002 bis 2004)? - 2. Ist die durch das Finanzamt vorgenommene Erhöhung erklärter Honorareinnahmen der selbständig tätigen Klägerin infolge einer nicht vorgelegten Einnahmenüberschussrechnung (Streitjahre 2004 und 2006) sowie erklärter Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung aufgrund nicht belegter Werbungskosten (Streitjahr 2004) rechtmäßig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.08.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 1669/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 01 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2015
Erledigungs-Az: VIII R 49/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 89