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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/00
§§: EStG § 33 b Abs. 6, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Pflegepauschbetrag, Pflegegeld, Einkünfte, Anrechnung
Rechtsfrage: Steht der Klägerin der Pflegepauschbetrag wegen Betreuung der Tochter (Merkmale H, G, aG, B, RF) zu, wenn sie übergeleitetes Pflegegeld der Pflegestufe II i.H. von 800,-- DM monatlich erhält, der Tochter weitere Beträge (Lohn, Hilfe zum Lebensunterhalt und Kindergeld) zur Verfügung standen, sie aber nur geringe pflegebedingte Aufwendungen nachweist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 01.08.2000
Vorinstanz/AZ: 2 00 063 K 3
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1132
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2002
Erledigungs-Az: III R 42/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 08 19