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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 16/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer
Rechtsfrage: Ist das Tatbestandsmerkmal "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" bei einem Schulleiter und Lehrer für den begrenzten Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erfüllt, wenn das 11 qm große Dienstzimmer für die Aufnahme der für diese Tätigkeit benötigten Gegenstände nicht ausreicht und der Raum auch anderweitig genutzt wird. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 20.10.1999
Vorinstanz/AZ: 4 99 057 K 3
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 115
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.08.2003
Erledigungs-Az: VI R 16/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 44 99