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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 59/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Modernisierungsaufwand, Erweiterung
Rechtsfrage: Abgrenzung Herstellungsaufwand/Erhaltungsaufwand bei Umbaumaßnahmen: Handelt es sich bei den Aufwendungen für den Umbau einer eigengenutzten Wohnung in zwei selbständige - anschließend vermietete - Arztpraxen insgesamt um Herstellungskosten oder sind nur die auf die flächenmäßige Erweiterung entfallenden Kosten als Herstellungskosten und der Restbetrag als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu qualifizieren (Umbaukosten rd. 1,06 Mio. DM, Vergrößerung der Wohn- bzw. Nutzfläche und des umbauten Raumes um 92 qm bzw. 305 cbm) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.09.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 341/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1683
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2004
Erledigungs-Az: IX R 59/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 88