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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 131/00
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Miete, Mietverhältnis, Arbeitgeber
Rechtsfrage: Umqualifizierung von Vermietungsleistungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber über § 21 Abs. 3 EStG als Arbeitslohn. Handelt es sich bei der vom Arbeitgeber pauschal gezahlten (Inklusiv-)Miete an die Arbeitnehmervermieter für die Überlassung von vom Arbeitgeber ausgestattete Büroräume, in denen der betreffende Arbeitnehmer einen Großteil seiner Tätigkeit erledigt, um Miete i.S. des § 21 EStG oder um eine dem Lohnsteuerabzug unterliegende Aufwandsentschädigung für den Einsatz der eigenen Räume für Zwecke des Arbeitgebers? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.07.2000
Vorinstanz/AZ: 12 K 111/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2001
Erledigungs-Az: VI R 131/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 75