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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 25/12 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 6
Schlagwörter Film, Lizenz, Zuschuss, Betriebsausgabe, Rechnungsabgrenzung, Bilanzberichtigung, Subjektiver Fehlerbegriff
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem Vermarktungskostenzuschuss der Filmproduktionsgesellschaft (Klägerin) an den Lizenznehmer betreffend einen im Wege sog. unechter Auftragsproduktion geschaffenen Kinospielfilm um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder ist der Aufwand über die Laufzeit des Lizenzvertrags aktiv abzugrenzen? War diese Bilanzierungsfrage bei Bilanzerstellung ungeklärt, so dass die von der Klägerin eingereichte Bilanz subjektiv nicht fehlerhaft und daher einer Berichtigung durch das FA nicht zugänglich war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.05.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 3735/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.05.2015
Erledigungs-Az: IV R 25/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 16 23