Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 67/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit
Rechtsfrage: Ist der volljährige Sohn trotz Vollzeiterwerbstätigkeit als ausbildungswilliges Kind berücksichtigungsfähig, weil er noch keine berufsqualifizierende Ausbildung hat und eine solche anstrebt (Abgrenzung zum BFH-Urteil VIII R 77/00 vom 15.7.2003, BStBl II 2003 S. 845)? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 06.05.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 40/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2005
Erledigungs-Az: III R 67/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 04