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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 95/05
§§: GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 2 a, KStG § 8 b Abs. 6
Schlagwörter Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Gewerbeertrag
Rechtsfrage: Ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 b Abs. 6 KStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages auf der Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft anzuwenden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 31.08.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 1000/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2006
Erledigungs-Az: I R 95/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 44 43
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