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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/03
§§: AO 1977 § 55, AO § 61
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Vermögensbindung, Verein, Satzung, Auflösung
Rechtsfrage: Gemeinnützigkeit eines Vereins: Ist ein Verein gemeinnützig, dessen Satzung nach einer Änderung durch die Mitgliederversammlung jetzt nur noch vorsah, dass das Vermögen bei Auflösung des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden sei, worüber dann die Mitgliederversammlung zu entscheiden habe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.02.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 762/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 34 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2005
Erledigungs-Az: I R 52/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 21 63
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