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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 57/99
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 39
Schlagwörter Geschmacksmuster, Rückfall
Rechtsfrage: Veräußerung oder zeitlich begrenzte Überlassung eines gewerblichen Schutzrechts (Geschmacksmuster) - Liegt eine zeitlich begrenzte Überlassung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor, wenn der Veräußerer auf einen etwaigen Rückfall des übertragenen Rechts keinen Einfluß nehmen kann und die (auch ersatzlose) Rückübertragung lediglich für den Fall der Vertragsverletzung des Erwerbers vereinbart worden ist - In Raten zahlbares umsatzabhängiges Entgelt Indiz für zeitlich begrenzte Überlassung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.05.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 2504/97 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2003
Erledigungs-Az: IX R 57/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurteil: Revision zulässig (BFH-Urteil v. 14.3.2000) - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 76