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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/03
§§: BewG § 76, BewG § 78, BewG § 21, GG Art. 3
Schlagwörter Einheitsbewertung, Grundvermögen, Hauptfeststellung, Ertragswertverfahren, Einfamilienhaus
Rechtsfrage: Einheitsbewertung des Grundvermögens noch verfassungskonform? Verstoßen die Vorschriften über die Einheitsbewertung (hier: Bewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren) gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), weil die Rechtsnorm des § 21 Abs. 1 BewG, alle 6 Jahre Einheitswerte festzustellen (letzter Hauptfeststellungsstichtag war 1. Januar 1964), nicht angewendet wird? Ist damit die Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens nicht mehr gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.05.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 201/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2005
Erledigungs-Az: II R 36/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 24 36