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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/04
§§: AO 1977 § 179, AO 1977 § 183, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 122, FöGbG § 4
Schlagwörter Bekanntgabe, Feststellungsbescheid, Gesellschafterwechsel, Empfangsvollmacht, Wirksamkeit, Sonderabschreibung, Fördergebiet
Rechtsfrage: 1. Wirksame Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides nach Gesellschafterwechsel: Sind nach einem vollständigem Gesellschafterwechsel im Wege der Einzelrechtsnachfolge die neuen Gesellschafter Bekanntgabeempfänger des Feststellungsbescheides für einen Zeitraum, der vor dem Gesellschafterwechsel liegt? Können die neuen Gesellschafter eine bestehende Empfangsbevollmächtigung für ein zurückliegendes Jahr wirksam widerrufen? - 2. Inanspruchnahme von Sonderabschreibung nach § 4 FördG: Sperrt die durch die Altgesellschafter einer GbR nach ihrem gesamten Ausscheiden (abredewidrig) beantragte und gewährte Sonderabschreibung für 1995 (= Jahr vor dem Gesellschafterwechsel) die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für 1997 für die neuen Gesellschafter? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 27.02.2002
Vorinstanz/AZ: IV 1311/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 372
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2016
Erledigungs-Az: IV R 46/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache