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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/07
§§: AO § 278 Abs. 2
Schlagwörter Vollstreckung, Grundstückswert, Rückgewähr
Rechtsfrage: Ist bei der Ermittlung des Wertes der Zuwendung ausschließlich der Nominalwert der übernommenen Grundschuld vom Verkehrswert des Grundstücks in Abzug zu bringen oder ist, in den Fällen, in denen bereits entstandene Rückgewähransprüche im Rahmen der Grundstücksübertragung zugewendet worden sind, lediglich die Valuta der übernommenen schuldrechtlichen Verpflichtungen vom Grundstückswert abzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.02.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 2794/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2007
Erledigungs-Az: VII R 1/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 15 07