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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 62/97
§§: AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Feststellung, Aufhebung, Treu und Glaube
Rechtsfrage: Darf das FA, wenn es formell zutreffende Grundlagenbescheide in der irrigen Absicht, sie dürften nicht ergehen, ersatzlos aufgehoben hat, nach Erstellung der Folgebescheide nochmals inhaltsgleiche Grundlagenbescheide erlassen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.08.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 3951/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.1999
Erledigungs-Az: IV R 62/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 30