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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 70/98
§§: EStG § 9, EStG § 3 Nr. 16, LStR Abschn. 25 Abs. 3 Satz 2, LStR Abschn. 37 Abs. 3
Schlagwörter Fahrtkosten, Dienstreise, Dreimonatsfrist, Arbeitgeberersatz
Rechtsfrage: Verknüpfung von Einzelreisen zu längerfristigen Auswärtstätigkeiten und Anwendung der Dreimonatsfrist auf eintägige Dienstreisen (1x 14-tägig bis 2x wöchentlich) von Architekten, wenn sich die Baubetreuung wegen der Besonderheit der einzelnen Objekte über Jahre hinzieht. Entsteht in diesem Fall eine neue regelmäßige Arbeitsstätte, obwohl im Büro des Arbeitgebers der eigentliche und wesentliche Teil der berufstypischen Arbeiten erbracht wird? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.11.1997
Vorinstanz/AZ: 16 K 3116/92
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2004
Erledigungs-Az: VI R 70/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 07