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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 38/12 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5, UStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Wirtschaftliche Tätigkeit, Emission, Geschäftsführung, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten: Kann eine Führungsholding, deren Gegenstand der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, einschließlich des Abschlusses von Charterverträgen und Derivaten sowie der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen (insbesondere im Bereich der Schifffahrt) ist, die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat? Unterhält die Holding neben ihrem wirtschaftlichen Bereich (Geschäftsführung bei den Tochtergesellschaften) auch einen bedeutenden nichtwirtschaftlichen Bereich (Halten der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sowie Erzielung von Beteiligungserträgen für ihre Investoren), so dass eine Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.10.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 189/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 255
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2016
Erledigungs-Az: XI R 38/12
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 11.12.2013 XI R 38/12 - Das Verfahren XI R 38/12 ist durch Beschluss vom 11.12.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-109/14 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Larentia + Minerva u.a. durch Urteil vom 16.7.2015 C-108/14 und C-109/14 wird das Verfahren XI R 38/12 fortgeführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 58