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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter PKW-Überlassung, Zuzahlung, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Erwerbsaufwand, Kraftfahrzeug, Gestellung
Rechtsfrage: 1. Sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber für Dienst- und Privatfahrten überlassenen Fahrzeugs analog den Mietvorauszahlungen sofort als Werbungskosten abziehbar oder auf die Nutzungsdauer zu verteilen? Ist die Zuzahlung im Verhältnis private/berufliche Fahrten aufzuteilen oder in voller Höhe den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung zuzurechnen? - 2. Lohnzahlungen und Fahrtkostenerstattungen im Rahmen des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als Erwerbsaufwand abziehbar, wenn das Vertragsverhältnis inhaltlich nicht dem zwischen Fremden üblichen entspricht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 8005/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.10.2007
Erledigungs-Az: VI R 59/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 30