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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/08 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 1, AO § 5
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Unterhalt, Ermessen
Rechtsfrage: Ermessensreduzierung auf Null (vgl. VIII R 58/03) für die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind, da der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht laufend nachgekommen ist (Unterhalt November 2003 bis April 2005 erst im Juni 2005 geleistet)? Beeinflussen nachträgliche Unterhaltszahlungen, die vor Erlass der Einspruchsentscheidung geleistet werden, die ursprünglich rechtmäßige Ermessensentscheidung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.04.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 2543/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2010
Erledigungs-Az: III R 16/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 05 23