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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 14/97
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Überschußeinkünfte, Neue Tatsache, Grobes Verschulden
Rechtsfrage: Nachträglich bekanntgewordene Überschußeinkünfte (hier: Verlust aus Vermietung einer Eigentumswohnung) - "Einnahmen" und "Werbungskosten" getrennt zu betrachtende Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AO) oder ist der Verlust als solcher eine "einheitliche Tatsache" i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Nichtangabe der Einkünfte aus einer von mehreren Eigentumswohnungen "grob fahrlässig"? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.08.1996
Vorinstanz/AZ: 1 K 777/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.1998
Erledigungs-Az: IX R 14/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 08