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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-336/10 (EuGH)
§§: AEUV Art. 110 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umweltsteuer, Rumänien, Kraftfahrzeug, Diskriminierung, Gebrauchtfahrzeug
Rechtsfrage: Ist Art. 110 Abs. 1 AEUV dahin auszulegen, dass er einem Mitgliedstaat die Einführung einer Steuer mit den Merkmalen der durch die OUG Nr. 50/2008 eingeführten Umweltsteuer verbietet, die die Zulassung eines zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs in Rumänien von der Zahlung der Umweltsteuer abhängig macht, während diese Steuer für in Rumänien zugelassene Gebrauchtfahrzeuge bei deren Verkauf, d. h. bei einer Neuzulassung, nicht erhoben wird, da diese Steuer möglicherweise eine mittelbar diskriminierende inländische Abgabe auf Waren, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, gegenüber der Besteuerung inländischer Erzeugnisse darstellt?
Vorinstanz: Curte de apel Craiova (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 274 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.04.2011
Erledigungs-Az: Rs C-336/10