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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/10 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 4, UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Bewertungswahlrecht, Umwandlung, Aktivvermögen, Buchwert, Einbringung
Rechtsfrage: Wird das Ansatzwahlrecht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F. durch § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a.F. eingeschränkt, wenn bei einer Einbringung von zwei Betrieben einer negatives und der andere positives (Eigen-)Kapital ausweist? Darf das (Eigen-)Kapital entsprechend saldiert werden oder sind die Einbringungen jeweils gesondert zu betrachten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.07.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 322/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2011
Erledigungs-Az: I R 79/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 37 17