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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/12 (BFH)
§§: KN Unterpos. 3918 9000, KN Unterpos. 4409 1018
Schlagwörter Einreihung
Rechtsfrage: Einreihung von Terrassendielen, bestehend aus ca. 60 - 65 % Holzfasern, ca. 35 - 40 % Kunststoff sowie stabilisierenden Farb- und anderen Zusatzstoffen. Zur Herstellung werden die Bestandteile zusammen erhitzt und in Form gegossen. Ist aufgrund des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften der Ware (durchgehende Wasser- und Feuchtigkeitsbeständigkeit, erhöhte Witterungs- und Farbfestigkeit, freie Formbarkeit) der Kunststoff als charakterbestimmend anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.02.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 2416/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2013
Erledigungs-Az: VII R 16/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils