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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/03
§§: AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 124 Abs. 2, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 155 Abs. 1
Schlagwörter Aufhebungsbescheid, Bestandskraft, Aufhebung
Rechtsfrage: Beseitigt die Aufhebung eines Steuerbescheides dessen Rechtswirkungen endgültig und abschließend (hier: sind aufgehobene Schenkungsteuerbescheide mit der Aufhebung der Aufhebungsverfügung wieder in Kraft getreten)? Unterschiede zwischen formeller und materieller Bestandskraft der Aufhebungsverfügung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.12.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 2618/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2004
Erledigungs-Az: VII R 16/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 88