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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-385/00 (EuGH)
§§: EGV Art. 48, EG Art. 39, VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7
Schlagwörter Doppelbesteuerung, EG
Rechtsfrage: 1. Ist es mit Art. 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG) und Art. 7 der VO (EWG) Nr. 1612/68 vereinbar, dass im Rahmen einer Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die in einem bestimmten Jahr (auch) in einem anderen Mitgliedstaat Einkünfte aus einer dort ausgeübten Arbeit bezieht, die in diesem anderen Staat besteuert werden, ohne dass dabei die persönliche und familiäre Situation dieser Person berücksichtigt wird, in ihrem Wohnsitzstaat einen proportionalen Anteil des Vorteils ihres Steuerfreibetrags sowie persönliche steuerliche Vergünstigungen verliert? - 2. Ergeben sich, wenn die erste Frage bejaht wird, aus dem Gemeinschaftsrecht besondere Erfordernisse hinsichtlich der Art und Weise der Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation des betroffenen Arbeitnehmers in seinem Wohnsitzstaat?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Datum: 18.10.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 372 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.12.2002
Erledigungs-Az: Rs C-385/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 11 76