Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/00
§§: AO 1977 § 355, AO 1977 § 102, FGO § 84, FGO § 96, StBerG § 57, StBerG § 62
Schlagwörter Postausgangsbuch, Fahrtenbuch, Einspruch, Feststellungslast
Rechtsfrage: Vorlage von Originalunterlagen als Beweismittel - Sind Rechtsanwälte oder Angehörige steuerberatender Berufe verpflichtet, die fristgerechte Einlegung eines Einspruchs (hier: Einwurf in den Hausbriefkasten des FA) durch Vorlage der Postausgangsbücher oder Fahrtenbücher im Original nachzuweisen oder sind sie aus Rechtsgründen (Verschwiegenheitspflicht, Aussageverweigerungsrecht ihrer Mitarbeiter) gehindert, die Unterlagen im Original vorzulegen - Wie ist die Weigerung zur Vorlage der Originalunterlagen im Rahmen der Beweiswürdigung zu werten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 05.08.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1963/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2002
Erledigungs-Az: IX R 31/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 97