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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 57/14 (BFH)
§§: BGB § 705, HGB § 160
Schlagwörter Innengesellschaft, Gesellschaft, Anerkennung, Haftung
Rechtsfrage: 1. Welche Anforderungen bestehen an den Bestand einer Innengesellschaft und die Abgrenzung zur Außengesellschaft i.S.d. § 705 BGB nach deren materiell- und prozessrechtlichen Anerkennung durch den BGH? - 2. Wie ist die in § 160 HGB geregelte Nachhaftungsbegrenzung eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Unternehmensfortführung in Abgrenzung zur Sonderverjährung i.S.d. § 159 Abs. 1 HGB im Fall der Auflösung der Gesellschaft anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.03.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 677/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2016
Erledigungs-Az: VII R 51/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VII. Senat - neues Aktenzeichen: VII R 51/14 -- Revision unbegründet