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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 25/11 (BFH)
§§: AO § 146 Abs. 2 b, AO § 5, AO § 361, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Verzögerungsgeld, Ermessen, Aussetzung der Vollziehung, Betriebsprüfung, Rechtsschutz
Rechtsfrage: Welche Grundsätze gelten für die Ermessensausübung hinsichtlich der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen der Nichtvorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung? Sind für die Höhe des Verzögerungsgeldes (Auswahlermessen) in die Dauer der Verzögerung auch Zeiträume einzubeziehen, in denen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung anhängig war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.05.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 13246/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2014
Erledigungs-Az: IV R 25/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 20 93