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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-224/18 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Bauleistung, Abnahme
Rechtsfrage: Erfolgt in einem Fall, in dem die an einem Umsatz beteiligten Parteien vereinbart haben, dass die Bezahlung der Vergütung für Bauleistungen oder Bau- und Montageleistungen die Erklärung der Abnahme ihrer Ausführung durch den Auftraggeber im Abnahmeprotokoll dieser Leistungen voraussetzt, die Erbringung der Dienstleistung im Sinne von Art. 63 der Richtlinie 2006/112/EG aufgrund eines solchen Umsatzes im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Bauleistungen oder der Bau- und Montageleistungen oder im Zeitpunkt der Abnahme der Ausführung dieser Leistungen durch den Auftraggeber, die im Abnahmeprotokoll vermerkt wurde?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 231 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.05.2019
Erledigungs-Az: Rs C-224/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 00