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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 94/00
§§: EStG § 50 Abs. 5, EStG § 50 Abs. 4
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Antrag, Zeitpunkt, Frist, Veranlagung
Rechtsfrage: Ist ein Antrag auf Veranlagung durch einen beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3a EStG i.V. mit § 50 Abs. 4 EStG bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres zu stellen oder beginnt die Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erst mit der Änderung des § 50 Abs. 4 EStG in der Fassung des Grenzpendlergesetzes zu laufen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.07.2000
Vorinstanz/AZ: I 190/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2001
Erledigungs-Az: I R 94/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 28