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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-440/04 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Nichtigkeit, Kaufvertrag, Betrug, Verkäufer, EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: 1. Wenn die Lieferung von Gegenständen für einen Steuerpflichtigen bestimmt ist, der gutgläubig, ohne Kenntnis von dem durch den Verkäufer begangenen Betrug einen Vertrag geschlossen hat, verbietet es dann der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund einer Regel des nationalen Zivilrechts, nach der dieser Vertrag insofern, als er wegen eines in der Person des Verkäufers rechtswidrigen Zweckes gegen die öffentliche Ordnung verstößt, unheilbar nichtig ist, für diesen Steuerpflichtigen zum Verlust seines Rechts auf Vorsteuerabzug führt? -2. Lautet die Antwort anders, wenn sich die unheilbare Nichtigkeit aus der Hinterziehung der Mehrwertsteuer selbst ergibt?
Vorinstanz: Cour de Cassation de Belgique
Vorinstanz/Datum: 07.10.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 6 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.07.2006
Erledigungs-Az: Rs C-439/04 und C-440/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 33 36