Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 107/97
§§: EStG § 34 f Abs. 2, EStG § 33 a Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Baukindergeld, Ausbildungsfreibetrag
Rechtsfrage: Gehört ein auswärts studierendes und untergebrachtes Kind im Sinne des § 34 f Abs. 2 EStG noch zum Haushalt der Eltern, wenn es sich dort alle 14 Tage an den Wochenenden, sowie in den Semesterferien und anderen freien Tagen aufhält? Ist somit sowohl der erhöhte Ausbildungsfreibetrag nach § 33 a Abs. 2 Nr. 2 EStG als auch das Baukindergeld zu gewähren?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.05.1997
Vorinstanz/AZ: IV 78/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.1998
Erledigungs-Az: X B 107/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 51 04