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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/01
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 9, EStG § 24 Nr. 2, FGO § 56, FGO § 120 Abs. 2
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Versetzung, Nachträgliche Werbungskosten
Rechtsfrage: 1. Fristgerechte Revisionsbegründung? - 2. Sind Sonderzuwendungen, die anlässlich der Auslandsversetzung innerhalb eines Konzerns gezahlt werden, als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst a EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermäßigt zu besteuern? - 3. Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, die auf den Zeitraum zwischen dem Beginn der Auslandstätigkeit und der Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland entfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei der Inlandstätigkeit. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.02.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 4874/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 570
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2001
Erledigungs-Az: XI R 21/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 39