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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/21 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 19
Schlagwörter Zusammenballung, Ermäßigter Steuersatz, Teilabfindung, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Rechtsfrage: Kann bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (hier: nachträgliche Vereinbarung eines Kapitalwahlrechtes bezüglich einer Pensionszusage und Auszahlung einer teilweisen Kapitalabfindung) grundsätzlich auf das Merkmal der atypischen Zusammenballung der Einkünfte verzichtet werden? - Kommt eine ermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nur dann in Betracht, wenn die komplette Versorgungsleistung in einer Summe als Kapitalleistung ausgezahlt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.06.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 1449/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2023
Erledigungs-Az: VI R 5/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 02 67