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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-528/14 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1186/2009
Schlagwörter EG, EU, Wohnsitz, Zoll, Einfuhrabgabe
Rechtsfrage: 1. Schließt die VO (EG) Nr. 1186/2009 die Möglichkeit ein, dass eine natürliche Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz gleichzeitig sowohl in einem Mitgliedstaat als auch in einem Drittland hat, und, wenn ja, gilt die in Art. 3 vorgesehene Befreiung von Einfuhrabgaben dann für Güter, die im Rahmen der Aufgabe des gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland in die EU verbracht werden? - 2. Falls die VO (EG) Nr. 1186/2009 einen doppelten gewöhnlichen Wohnsitz ausschließt und eine Abwägung aller Umstände nicht ausreicht, um den gewöhnlichen Wohnsitz zu bestimmen: Anhand welcher Regel oder mit Hilfe welcher Kriterien ist dann für die Anwendung dieser Verordnung zu bestimmen, in welchem Land der Betroffene seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem Fall wie dem vorliegenden hat, in dem er in dem Drittland sowohl über persönliche als auch über berufliche Bindungen und in dem Mitgliedstaat über persönliche Bindungen verfügt?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 56 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.04.2016
Erledigungs-Az: Rs C-528/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 93