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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/08 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 42 d
Schlagwörter Zufluss, Verfügungsmacht, Mitarbeiterbeteiligung, Arbeitslohn, Barlohnumwandlung
Rechtsfrage: Ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die als stille (Mitarbeiter)Beteiligung ohne Dispositionsbefugnis aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten des Arbeitgebers den Arbeitnehmern gewährten Beträge durch Gutschrift auf die Beteiligungskonten der Arbeitnehmer auf diese übergegangen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.11.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 1270/06 L, H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2010
Erledigungs-Az: VI R 47/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 24