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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 135/99
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24
Schlagwörter Abfindung, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Kann bei Verteilung von Abfindungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG angewendet werden, wenn sich der Sachverhalt von den typischen Abfindungsfällen, in denen laufende Leistungen durch eine in der Höhe bzw. der Art der Berechnung daran orientiere Einmalzahlung - sei es auch in Raten - abgegolten werden, unterscheidet und die weitere Zahlung nicht Teil der vorangegangenen ist, sondern mit ihr etwas anderes abgegolten wird als der künftige Wegfall laufender Leistungen?
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 13.10.1999
Vorinstanz/AZ: 4 99 108 K 3
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2000
Erledigungs-Az: XI B 135/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: XI R 73/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 27.5.2002 - XI R 73/00 (NV) - Revision unbegründet