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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 70/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildungskosten, Ausbildungskosten, Erststudium, Betriebswirt, Bank
Rechtsfrage: Aufwendungen eines Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft in Kooperation mit der Akademie deutscher Genossenschaften als Fortbildungskosten abziehbar, weil der Studiengang auf die genossenschaftlichen Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet ist? Erststudium grundsätzlich Berufsausbildung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.02.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 3108/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2003
Erledigungs-Az: VI R 70/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG