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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/13 (BFH)
§§: TabStG § 15, BierStG § 14, BranntwMonG § 143, Richtlinie 2008/118/EG Art. 7, Richtlinie 2008/118/EG Art. 5
Schlagwörter Steuerlager, Entnahme, Steueraussetzung
Rechtsfrage: Erhebung von Verbrauchsteuern für Lieferungen von unversteuertem Schiffsbedarf (tabak-, bier - und branntweinsteuerpflichtige Waren) aus dem Steuerlager (im ehemaligen Freihafen) ohne begleitendes Verwaltungsdokument mit Lieferzetteln nach § 27 ZollV an bezugsberechtigte Schiffe, wegen Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bedeutet der "steuerrechtlich freie Verkehr" i.S. des Art. 7 RL 2008/118/EG die Freiheit von Steueraufsicht und den Eintritt in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf? Ist die Versendung mit "Lieferzettel für Schiffsbedarf" eine Lieferung unter Steueraufsicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.12.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 8/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2014
Erledigungs-Az: VII R 7/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 19 27