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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 44/20 (BFH)
§§: UStG § 13 b Abs. 2 Nr. 3, UStG § 13 b Abs. 5 Satz 1
Schlagwörter Steuerschuldner, Vermietung, Bruchteilseigentum, Unternehmereigenschaft, Personengleichheit, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rechtsfrage: Ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteilseigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung, und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gemäß § 13 b Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG als Steuerschuldnerin heranzuziehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.09.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 1048/17 U, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2021
Erledigungs-Az: V R 44/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 30